Replik

Replik

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Re|plik 〈f. 20
1. Entgegnung, Erwiderung
2. Gegenrede (bes. des Klägers auf die Verteidigung des Beklagten)
3. genaue Wiederholung eines Kunstwerks durch den Künstler selbst; →a. Kopie
[<frz. réplique „Antwort, Gegenrede“]

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Re|plik [auch, österr. nur: …'plɪk], die; -, -en [(frz. réplique = Antwort, Gegenrede <) (m)lat. replica(tio) = Wiederholung, zu lat. replicare, replizieren]:
1.
a) (bildungsspr.) Erwiderung auf Äußerungen, Thesen o. Ä. eines anderen:
eine glänzende, geharnischte R. schreiben, vortragen;
b) (Rechtsspr.) Erwiderung, Gegenrede (bes. des Klägers od. der Klägerin auf die Verteidigung des/der Beklagten).
2. (Kunstwiss.) Nachbildung eines Originals [die der Künstler selbst angefertigt hat].

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Replik
 
[französisch réplique »Antwort«, »Gegenrede«] die, -/-en,  
 
 2) Kunst: vom Künstler selbst hergestellte Wiederholung seines Werks, im Unterschied zur Kopie. Weicht die Replik vom Original ab, spricht man von zweiter Fassung. In der Bildhauerkunst kommen teilweise mehrere Abgüsse einer (Bronze-)Plastik vor, durch den Künstler selbst oder auch später in der erhaltenen Originalform gegossen; sie haben den Rang eines Originals. - Neuerdings auch Bezeichnung für technisch hochwertige Kunstdrucke.
 
 3) Prozessrecht: die Gegeneinwendung des Klägers auf die Einwendung des Beklagten, namentlich im schriftlichen Vorverfahren. (Duplik)
 

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Re|plik, die; -, -en [(frz. réplique = Antwort, Gegenrede <) (m)lat. replica(tio) = Wiederholung, zu lat. replicare, ↑replizieren]: 1. a) (bildungsspr.) Erwiderung auf Äußerungen, Thesen o. Ä. eines anderen: eine glänzende, geharnischte R. schreiben, vortragen; Meine R. auf Breschnews Erläuterung begann ich mit einer Würdigung des Vertrages (W. Brandt, Begegnungen 450); b) (Rechtsspr.) Erwiderung, Gegenrede (bes. des Klägers auf die Verteidigung des Beklagten). 2. (Kunstwiss.) Nachbildung eines Originals, die der Künstler selbst angefertigt hat: eine R. anfertigen; Inzwischen werden seine -en in einigen Sammlungen ... bereits anstelle von verblassenden Originalen ausgestellt (Saarbr. Zeitung 30. 11. 79, 5).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Replik — Replik,die:⇨Antwort(1) Replik 1.Nachbildung,Kunstkopie 2.→Antwort …   Das Wörterbuch der Synonyme

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  • Replik — (v. lat.), 1) (Replication), Erwiderung, Entgegnung, bes. in treffender, witzlaer Weise; 2) im Civilproceß die Entgegnung des Klägers auf die ihm mitgetheilte Einredeschrift des Beklagten. Außer der Prüfung der Formalitäten der Einredeschrift… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Replik — (lat.), Erwiderung, Entgegnung; im Prozeßwesen die Gegenrede auf eine Einrede, namentlich das Vorbringen einer Tatsache, wodurch die Einrede entkräftet werden soll. Der R. kann unter Umständen eine Duplik, dieser eine Triplik und letzterer… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Replik — Replīk (lat. replicatĭo; frz. réplique), Erwiderung; im Prozeß die klägerische Gegenrede auf die Klagbeantwortung des Beklagten; in der Kunst ein zweites, vom Künstler selbst verfertigtes Exemplar; replizieren, antworten, entgegnen, eine R.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Replik — Replik, Erwiderung, Entgegnung, oft für eine treffende, wißige Antwort gebraucht …   Damen Conversations Lexikon

  • Replik — Replik, zweiter Vortrag des Klägers als Erwiederung auf die Antwort des Beklagten; repliciren, erwiedern; replica, ital., die Wiederholung einer Gesangweise von einer Stimme, die vorher eine andere vortrug …   Herders Conversations-Lexikon

  • Replik — die Replik, en (Aufbaustufe) Wiederholung eines künstlerischen Werks, wenn sie vom Künstler selbst stammt Beispiel: Die Replik ist vom Original kaum zu unterscheiden …   Extremes Deutsch

  • Replik — Rep·li̲k die; , en; geschr; eine Rede oder ein Text, mit denen jemand auf die Äußerung eines Kritikers antwortet ≈ Entgegnung <eine geschliffene, glänzende Replik> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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